Verzierungen im Organum purum

So sieht ein principium ante principium in der Handschrift F aus, die etwa 1240 geschrieben wurde:

Diese Schreibweise ist nicht so entfernt von dem, was Anonymus 4 dreißig Jahre später in seinen Musiktraktat über die Verzierung des principium ante principium schreibt:

"Ebenso ist eine gewisse verzierte Doppellonga [duplex longa florata]. Und diese wird am Anfang gesetzt im Namen des Heiligsten: alpha, und sie wird Anfang vor dem Anfang [principium ante principium] genannt und sei immer concordant. Auch sind manchmal an Stelle dieser einen zwei oder drei gesetzt, aber die erste kann concordant oder discordant sein und beginnt immer kurz vor dem Tenor. Der Tenor beginnt mit der zweiten, sofern sie concordant ist, oder mit der dritten. Und jene dritte Note hat, wie gesagt, eine ausgedehnte Verzierung [elongationem florificandam]. Bisweilen stehen vor dem Einsatz des Tenors eine Dreier- oder Viererligatur. Wenn die letzte concordant ist, setzt der Tenor mit ihr ein, ist sie discordant, ist sein Einsatz auf der nächsten concordanten. Wenn es einen ausgewogenen Puls in irgendeiner Verzierung [pulcritudinis] oder einem zusammenführenden color [rhetorischer Terminus für Redeschmuck] oder etwas anderem gibt, so ist ihnen gemeinsam, daß sie bis zum Anfang vor dem Anfang dauern."

«Item quaedam est duplex longa florata. Et illa ponitur in principio in nomine sanctissimi alpha, et dicitur principium ante principium; et semper erit concordans. Item sunt quidam ponentes duo vel tria loco unius; sed prima potest esse concordans vel discordans, et semper incipit ante tenorem breviter, et tenor incipit cum secundo, si fuerit concordans, vel cum tertio. Et ille tertius punctus habet elongationem, ut praediximus, florificandam. Et quidam possunt ponere ante inceptionem tenoris tres ligatas vel quatuor; si ultima fuerit concordans, secum erit tenor incipiens; quae si fuerit discordans, ad primam sequentem concordantem erit inceptio. Et hoc unum est, si fuerit modulatio meli <ratione> alicuius pulcritudinis <vel> convenientis coloris et cetera similia (C 93r), quae pertinent ad inceptionem ante principium.»

Ein Ligaturenbeispiel findet sich in einem Notre-Dame-Fragment aus dem Nachlaß von Johannes Wolf:

Dieses Organum beginnt ungewöhnlicher Weise mit einem principium ante principium auf dem Einklang. Solche Beispiele zeigen, wie vielgestaltig diese Verzierung sein kann.

Auffällig an der Notationsweise im Vatikanischen Organumtraktat ist, daß sie nicht nur am Anfang einer distinctio, sondern manchmal auch als Verzierung steht, die dem Tenor den Wechsel zum nächsten Halteton anzeigt, z.B. – auffallend lang notiert – im Organum über dem Responsorium Operibus sanctis im Vers beim Silbenwechsel im Wort Vo-ce (fol.49'):

Das a wird gehalten und über eine besondere Verzierung, zum Schwingen gebracht.

Doch wer «alpha» sagt, muß auch «omega» sagen:

"Der Schluß, im Namen des Heiligsten: omega, kann auf vielfältige Art schließen. Manchmal schließen sie mit einer Note allein, sei es auf in einer Oktave, im Einklang oder in der Quinte, selten aber in der Quarte, wenn nicht auf einem Saiteninstrument, und noch seltener durch eine große und kleine Terz, wie es die okzidentalen Menschen machen. Aber bei allen gibt es wohl einen Anfang, wie oben beschrieben [voriger Absatz über alpha]. Es gibt einige, die setzen eine paenultima vor der besagten Oktave, ob concordant oder discordant, wenn sie doch nur angemessen usw. sind. Es gibt andere, die setzen vor jene paenultima eine, zwei oder drei oder mehr, je nachdem es sich besser fügt oder fügen wird nach einem modus oder nach mehreren modi <irregulares>, solange es sich nicht so ausdehnt, daß es nicht zum Ende gelangt. Und einige gute Organumsänger setzen als paenultima lieber Diskordanzen als Konkordanzen und ähnliche Klänge, um so mehr es in den Büchern vom Organum [in libris organi]zugelassen ist."

«Finis in nomine sanctissimi omega multiplici modo finitur. Quidam finiunt cum puncto solo aut in diapason vel unisono vel diapente, raro autem in diatesseron, nisi fuerit in instrumento cordarum, et rarius per ditonum et semiditonum, sicut homines <o>ccidentales faciunt. Sed per omnes bene fit inceptio supradicta. Sunt quidam alii, qui ponunt unam paenultimam ante supradictum diapason, sive fuerit concordans sive discordans, dum tamen fuerit competens et cetera. Sunt quidam alii, qui ponunt ante illam paenultimam unam, duas vel tres vel plures, prout melius competit vel competierit de uno modo vel pluribus modis, dum tamen non nimis dilatet, quin perveniat ad finem. Et quidam boni [-89-] organistae libentius ponunt discordantias in paenultimis talibus quam concordantias et cetera similia, prout in libris organi plenius patet.»

Hieronymus von Mähren, ein dominikanischer Gelehrter in Paris, verfaßte etwa zur selben Zeit wie Anonymus 4 einen Musiktraktat, der unter anderem sehr ausführlich Verzierungen im Kirchengesang (cantus ecclesiasticus) behandelt. Das fünfundzwanzigste Kapitel, das mit De modo cantandi et formandi notas et pausas ecclesiastici cantus überschrieben ist, gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil beschreibt sehr detailliert eine Praxis, den Choral zu singen. Diese Art scheint dem Autor angemessen und differenziert zu sein. Im zweiten Teil schreibt der Autor polemisch über eine andere Praxis, die er modus Gallicorum nennt. Zu welcher Tradition welche Singweise gehören, mußte er offenbar seinen Lesern nicht erläutern.

Im ersten Teil, in dem er über die richtige Singweise schreibt, nennt drei Arten von flores, reverberatio und nota procellaris:

"Wenn sie daher einen unbewegten Ton mit der Schwingung eines Halbtons versehen und dieselbe Schwingung ist zögernd, dann ist es ein flos, den wir longus nennen.
Wenn sie sogar einen Ganzton einschließen und die Schwingung weder zögernd noch subita ist, sondern etwas dazwischen, ist es ein flos apertus. Wenn sie aber nun einen Halbton nehmen, aber die Schwingung sei am Anfang zögernd, im Fortschreiten und Ausklingen dann sehr schnell, dann ist es ein flos, der subitus genannt wird.
Fünftens ist darauf zu achten, daß die genannten flores nicht bei anderen Noten vorkommen als in fünf einzeln mensurierten, die aber verschieden sind. Denn flores longi sollen auf der ersten [prima], auf der vorletzten [paenultima] oder der letzten [ultima] Note gemacht werden, wenn eine Aufwärtsbewegung um einen Halbton gemeint ist. Wenn es aber in einem Abstieg anderer Art (der anderen Intervalle) geschieht, werden flores aperti verwendet, die auch die zweite Note über einer Silbe haben. Flores subiti dagegen stehen nirgendwo anders als bei einer plica longa. Zwischen ihr und der folgenden Note werden sehr kurze Noten gesetzt für eine Verzierung von Harmonie.
Sechtens, daß selbigen flores eine reverberatio vorausgehen soll in der Form eines Ganz- oder Halbtons oder irgendeines Tones bei allen fünf Noten – abgesehen von der ultima, die die reverberatio in der Form eines Halbtons bekommt. Aber in der nota procellaris wird geendet, die nichts anderes ist, als eine langsame Schwingung der Stimmeoder des Tones in der Form eines Halbtones. Procellaris wird sie von daher genannt, denn wie, durch einen leichten Wind angeweht, die Wellen eines Flußes sich bewegen, ohne das Wasser zu teilen, so soll die nota procellaris im Gesang mit einer Bewegung erscheinen, ohne daß die Stimme oder der Ton unterbrochen wird."

«Quando igitur clavis immobilis cum vibranda semitonium constituunt et ipsa vibratio est [125a] morosa, tunc est flos, qui dicitur longus. Quando autem includunt tonum et vibratio nec est morosa nec subita, sed media inter ista, est flos apertus. Quando vero constituunt quidem semitonium, sed vibratio in aggressu sit morosa, in progressu autem et egressu sit celerrima, tunc est flos, qui subitus appellatur.

Quinto igitur est notandum, quod dicti flores non debent fieri in aliis notis praeterquam in V singulariter mensuratis, sed differenter. Nam longi flores fieri debent in prima, paenultima et ultima nota in ascensu semitonium intendente. Si vero aliquem aliorum modorum in descensu, constituunt flores apertos, quos et nota secunda syllabae [-185-] debet habere. Sed flores subitos non alia quam plica longa, inter quam et immediate sequentem notae brevissimae ponuntur ob harmoniae decorem.

Sexto, quod ipsos flores reverberatio praecedere debet sub specie toni vel semitonii sive cujuscumque modi in omnibus quidem V notis excepta ultima, quae sub specie semitonii reverberationem assumit. Sed in nota procellari finitur, quae quidem nihil aliud est, quam vocis sive soni sub specie semitonii lenta vibratio. Quare manat de longorum genere florum. Procellaris autem dicitur eo, quod sicut procella fluminis aura levi agitata [125b] movetur sine aquae interruptione, sic nota procellaris in cantu fieri debet cum apparentia quidem motus absque tamen soni vel vocis interruptione.»

Die fünf einzeln mensurierten Noten (V notae singulariter mensuratae) beziehen sich auf rhythmische Regeln, die beim Singen eines cantus zu beachten sind: nota prima, nota secunda syllabae, plica longa, paenultima und ultima. Sie sind entsprechend den Regeln – abweichend von den anderen kurzen – lang und werden verziert. Die Quadratneumen, die zu Hieronymus‘ Zeit üblich waren, waren in ihrem Rhythmus vereinfacht, doch keineswegs so plan, wie es das Notenbild vermittelt – besonders, wenn sie mit der differenzierteren Form der älteren Neumen verglichen werden. Mich interessiert in diesem Zusammenhang vor allem, daß die Verzierungen an Stellen ausgeführt werden, die für das Gedächtnis markant sind: Anfang (nota prima), Ende (paenultima, ultima) und besondere Mitte (nota secunda syllabae, plica longa).

Der Tractatus de musica des Hieronymus von Mähren ist besonders in den letzten Jahren von der Forschung neu diskutiert worden. Er ist auch zu einem Schlüssel bei der Erforschung der dominikanischen Choraltradition des 13. Jahrhunderts geworden. Folgt man ihrer Interpretation, so beziehen sich die Regeln für den Rhythmus und die Verzierungen im ersten Teil des Kapitels auf die dominikanische Tradition, den Choral ein- und mehrstimmig zu singen. Es ist unwahrscheinlich, daß sich ein Gelehrter wie Hieronymus in Paris aufhalten kann, ohne die besondere mehrstimmige Tradition von Notre-Dame kennenlernen zu wollen, die überall in Europa bekannt geworden war und nachgeahmt wurde. Noch dazu erweist sich der Dominikaner Hieronymus als Autor dieses Traktats als ein Gelehrter, der in der Disziplin Musica aus den sieben freien Künsten außerordentlich bewandert ist. Er lehrt sie in einer Weise, die bemerkenswert auf die Praxis bezogen ist, und doch in der Tradition des Boethius steht, der im 13. Jahrhundert als der Übermittler von Musica betrachtet wurde, durch den die Lehre aus der Antike überliefert.

Von der dominikanischen Interpretation des fünfundzwanzigsten Kapitels ausgehend, scheinen Hieronymus‘ Ausführungen zum modus Gallicorum im zweiten Teil seine Rezeption der Notre-Dame Musik zu sein, auch wenn ihr gallikanischer Ritus längst durch eine umfassende gregorianische Reform nivelliert worden war, bevor sie mehrstimmig wurde. Andererseits wird sein Traktat, der Hammond zufolge um 1272 geschrieben wurde, durch eine Handschrift aus dem frühen 14. Jahrhundert überliefert, wo der Musiktraktat des großen Notre-Dame-Theoretikers Garlandia angefügt ist. Dessen Nachfolger Anonymus 4 schreibt über Notre-Dame-Musik mit viel Bewunderung, während Hieronymus sich ihrer Anziehungskraft entziehen möchte, indem er sie aus der Perspektive einer anderen, ihm offenbar selbstverständlichen Tradition kritisiert. Dabei sieht die Kritik zugleich wie eine Rechtfertigung aus:

"Die notae procellares haben sie ganz aufgegeben, von daher sagen sie auch, alle Nationen würden zitternde Stimmen gebrauchen."
"Auch gebrauchen sie die flores, ohne einen Unterschied <zu machen>, und alle Pausen werden gleich gemacht, seien sie nun lang oder kurz."

«Notas procellares [127a] communiter abjiciunt, unde et omnes nationes eisdem utentes voces tremulas dicunt habere.»

«Floribus omnibus et indifferenter utuntur, pausis omnibus aequalibus vel longis vel brevibus.»

Weiterere Kritikpunkte ist der Vermischung der einstimmigen Singweise mit dem modus organicus und, was im folgenden Kapitel über Modalität noch genauer besprochen werden soll, die Verwendung von Intervallen, die dem diatonischen Tongeschlecht fremd sind und die das Gregorianische Tonartensystem daher gar nicht kennt.

Von diesen Beobachtungen ausgehend beschreibt er die Verzierungspraxis vor der paenultima und ultima bei den "Galliern":

"Wenn der Einklang mehr als zwei Noten hat, sind sie alle Semibreven – außer der Paenultima und Ultima, die alleine mit einer reverberatio ausgeführt werden. Selbst dann, wenn zwei Noten Einklänge sind, oder wenn einer oder mehreren Silben oder auch einem oder mehreren Wörtern gedient wird.
Ebenso, wenn zwei Noten durch einen Halb- oder Ganzton getrennt sind, in Ligatur oder unverbunden, so werden die zwei durch eine dritte <Note> gebunden, die sie in der Mitte verbindet. Diese wird auch nota mediata genannt. Sie ist oft eine semibrevis und im Einklang mit der ersten, manchmal auch brevis, die sich bekanntlich aus drei instantiae zusammensetzt. Hieraus erscheint der Abstieg zwischen den beiden Noten schneller. Manchmal, wenn beide unverbunden und gleichwohl absteigend sind, machen sie auch von der ersten Note aus eine plica longa nach oben, wobei eine mediata eingeschoben wird – wie zuvor. Im Aufstieg aber machen sie eine reverberatio über die zweite <Note>.
Dasselbe, wenn zwei Noten, einzeln oder in Ligatur durch eine große oder kleine Terz entfernt sind, sie binden die zweite Note im Gesang durch eine vermittelnde semibrevis oder auch brevis, wenn sie sich aus drei instantiae zusammensetzt. Manchmal geschieht auch im Abstieg von der ersten <Note> aus eine plica longa abwärts bis zur mittleren, von der eine reverberatio zur dritten <Note> ausgeführt wird, wie zuvor. Im Aufstieg ist es umgekehrt, oder es geschieht eine reverberatio über der dritten <Note>, was gebräuchlicher ist.
Dasselbe, wenn <zwei Noten> in einer Quarte absteigen: Von der ersten <Note> aus geschieht eine plica longa abwärts zur zweiten <Note>, von der dritten zur vierten <Note> eine reverberatio. Im Aufstieg aber kommt eine reverberatio über der vierten <Note>.
Bei einigen wird dasselbe bei der Quinte genauso verfahren wie mit der Quarte, sowohl in steigender wie in fallender Bewegung, doch üblicher ist, daß eine reverberatio eines Ganztons über der fünften <Note> im Abstieg geschieht. Keine <reverberatio> geschieht dagegen bei aufsteigender Bewegung, das geschieht auch bei allen <anderen> Intervallen, die folgen."

«Unisonus si plures quam duas habeat notas, omnes sunt semibreves excepta paenultima et ultima, quae cum reverberatione sumitur ab ipsis. Quod etiam cum duae notae sunt unisonae servatur unius syllabae vel plurium unius vel plurium dictionum.

Item cum per semitonium vol tonum duae notae distant, sive ligatae sive sint solutae, mediante tertia secundae conjuncta junguntur. Quae etiam nota dicitur mediata. Semibrevis est ut frequenter primaeque unisona, aliquando tamen est brevis, scilicet cum resolvitur in tres instantias, ex quo quidam descensus sensui apparet inter dictas duas notas celerius. Aliquando etiam de prima nota solutarum, [-186-] descendentium tamen, faciunt plicam [126a] longam sursum mediatis interjectis ut prius. In ascensu vero reverberationem faciunt supra secundam.

Item cum per semiditonum vel ditonum distant ligatae vel solutae duae notae, secundam mediante semibrevi vel etiam brevi, cum in tres resolvitur instantias, conjungunt in cantu. Aliquando tamen in descensu de prima fit plica longa deorsum usque ad mediam, a qua reverberatio sumitur ad tertiam, ut prius, et e converso in ascensu, vel, quod communius est, fit reverberatio supra tertiam.

Item cum distant per diatesseron in descensu, de prima fit plica longa deorsum usque ad secundam, a tertia vero reverberatio fit ad quartam. In ascensu vero fit reverberatio supra quartam.

De diapente apud quosdam idem fit quod et diatesseron, tam scilicet in ascensu quam in descensu, sed communius in descensu fit reverberatio toni supra quintam. Nulla vero fit in ascensu, quod et de omnibus fit modis qui sequuntur.»

Die reverberatio auf der prima nota, die Anonymus 4 principium ante principium nennt, erklingt offenbar mit einem flos, der aber immer von gleicher Art zu sein scheint und die Differenzierung der dominikanischen Praxis nicht kennt. Anonymus 4 dagegen bespricht nur, wann der Tenor einsetzt, und überläßt es dem Ausführenden, welche Art von color gewählt wird. Diese Verzierung soll aber beide Stimme in die concordantia zusammenführen, sie wird duplex longa florata genannt und erhält eine elongatio florificanda, während bei Hieronymus ein flos longus auf die reverberatio folgt.

Diese Beschreibungen korrespondieren auf vielfache Weise mit den Notationsformen, die der Vatikanische Organumtraktat für das principium ante principium kennt:

Die reverberatio kann, wie bei Hieronymus beschrieben, sowohl über, unter oder auf der Zielnote liegen, die wiederum mehrmals hintereinander notiert wird – wohl als Zeichen für elongatio florificanda.

Zwei schlichte aber ungewöhnliche Intonationen finden sich im Responsorium Petre amas me, Versanfang (fol.50) und Anfang vom dazugehörigen Gloria (fol.50‘):

Ein principium ante principium in Ligaturenschreibweise im Alleluya. Hic martinus (fol.49):

Andere elongationes florificandae im gleichen Alleluya über celestibus (fol.49):

Zurück zum Beispiel, das mit einem principium ante principium begann.